Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma C-on-H UG (haftungsbeschränkt), Christstr. 7, 14059 Berlin.


§ 1 Gegenstand des Vertrages
Im Rahmen der Bereitstellung der Werbeplattform EMBLI.NET, nachfolgend EMBLI.NET, (Domain: http://www.embli.net) und entsprechenden Subdomains fungiert C-on-H UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend C-on-H, als Dienstleister zur Platzierung von Werbung der Vertragspartner (nachfolgend Werbetreibende) auf EMBLI.NET. Es sind ebenso die Nutzungsbedingungen von C-on-H zu beachten.
§ 2 Material
1. Der Werbetreibende ist selbst, wenn nicht anders vereinbart, für die Einstellung und Platzierung des Webematerials verantwortlich. Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten und Dateien in einem vertraglich vereinbarten Format und Rahmen vorliegen, insbesondere in Art und Größe.

2. Das Logo / die Bilddatei (nachfolgend Banner) muss, wenn nicht anders vereinbart, im  GIF -, PNG - oder JPEG - Format und in einer der zwei folgenden Dimensionen, 125x125 Pixel oder 250x125 Pixel, von dem Werbetreibenden ausgewählt und auf unsere Server hochgeladen oder in einem entsprechenden HTML-Code eingebunden und in das dafür vorgesehene Textfeld eingetragen werden. Die genaue Vorgehensweise ist auf EMBLI.NET im Account des Werbetreibenden nachzulesen.

3. Die jeweiligen Zieladressen (URL im Internet) sind ebenso vom Wertetreibenden anzugeben und in das dafür vorgesehene Textfeld einzutragen oder in den HTML-Code einzubinden.

4. Der Werbetreibende ist ebenso verpflichtet sein Banner einer bestimmten, vorgegebenen Kategorie zuzuordnen. Diese sind ebenso auf EMBLI.NET im Account des Werbetreibenden einzusehen.

5. C-on-H übernimmt für das Werbematerial der Werbetreibenden keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern.

6. Falls C-on-H direkt mit der Platzierung der Werbung beauftragt wird, d.h. die Erstellung und Verwaltung des Banners für den Werbetreibenden übernimmt, gelten unter § 2 Material ausschließlich die Absätze 5, 6, 6.1, 6.2 und 6.3. Die Absätze 6.1, 6.2 und 6.3 finden im gegenteiligen Fall keine Anwendung. Dies bedarf der schriftlichen Form.

6.1 Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten und Dateien in einem vertraglich vereinbarten Format und Rahmen an C-on-H elektronisch übermittelt werden, insbesondere in Art und Größe.

6.2 Das Banner muss, wenn nicht anders vereinbart, von dem Werbetreibenden im  GIF -, PNG - oder JPEG - Format und in einer der zwei folgenden Dimensionen, 125x125 Pixel bzw. 250x125 Pixel, oder in einem entsprechenden HTML-Code eingebunden und an C-on-H elektronisch übermittelt werden.

6.3 Die jeweiligen Zieladressen (URL im Internet) und die entsprechende Kategorisierung sind ebenso vom Wertetreibenden an C-on-H elektronisch zu übermitteln. Im Falle der Zieladresse, kann diese auch in einem geeigneten HTML-Code eingebunden werden. Die Kategorien sind unter http://www.embli.net/index.php/kategorien.html einzusehen.
§ 3 Freigabe
1. C-on-H ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Werbematerial zu bearbeiten und, soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam, Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an den Dimensionen, vorzunehmen. Der Werbetreibende ist verpflichtet, die eingestellten Banner unverzüglich nach der Erstellung zu prüfen und etwaige Fehler bis zum nächsten Werktag zu reklamieren.

2. Die Freigabe der Banner erfolgt, je nach Aufkommen, unverzüglich, jedoch maximal innerhalb von 24 Stunden nach Fertigstellung. Der Werbetreibende wird nicht über den genauen Zeitpunkt der Freigabe gesondert benachrichtigt. Dies kann von dem Werbetreibenden im Account eingesehen werden.

3. Der Werbetreibende ist selbst für die Überprüfung der Richtigkeit und fehlerfreien Darstellung der Banner verantwortlich. Dies erfolgt auf EMBLI.NET im Account des Werbetreibenden. Die Reklamationen etwaiger Fehler müssen bis zum nächsten Werktag nach Freischaltung erfolgen. Danach gilt das Banner als abgenommen und der Werbetreibende trägt die Kosten für eventuell von ihm gewünschte Änderungen.

4. C-on-H macht keinerlei Zusicherungen über mögliche Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen und ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.

5. C-on-H behält sich vor Werbematerial nicht zuzulassen, sofern diese nicht den Ansprüchen, sowie dem Konzept und der Kategorisierung von EMBLI.NET entspricht.

6. Falls C-on-H direkt mit der Platzierung der Werbung beauftragt wird, d.h. die Erstellung und Verwaltung des Banners für den Werbetreibenden übernimmt, gelten unter § 3 Freigabe ausschließlich die Absätze 4, 5, 6.1, 6.2 und 6.3. Die Absätze 6.1, 6.2 und 6.3 finden im gegenteiligen Fall keine Anwendung. Dies bedarf der schriftlichen Form.

6.1 C-on-H ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Werbematerial zu bearbeiten und, soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam, Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an den Dimensionen, vorzunehmen. Der Werbetreibende ist verpflichtet, die eingestellten Banner unverzüglich nach der Freischaltung zu prüfen und etwaige Fehler bis zum nächsten Werktag zu reklamieren.

6.2 Die Freigabe der Banner erfolgt, je nach Aufkommen, unverzüglich, jedoch maximal innerhalb von 24 Stunden nach Fertigstellung. Der Werbetreibende wird über den genauen Zeitpunkt der Freigabe gesondert benachrichtigt sofern es sich um eine entgeltliche Leistung handelt.
 
6.3 Der Werbetreibende ist selbst für die Überprüfung der Richtigkeit und fehlerfreien Darstellung der Banner verantwortlich. Dies erfolgt auf EMBLI.NET in der entsprechenden Kategorie. Die Reklamationen etwaiger Fehler müssen bis zum nächsten Werktag nach Benachrichtigung der Freischaltung erfolgen. Danach gilt das Banner als abgenommen und der Werbetreibende trägt die Kosten für eventuell von ihm gewünschte Änderungen.
§ 4 Rechtliche Verantwortung
1. Die Verantwortung für den Inhalt der Werbematerialien und der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende. Der Werbetreibende garantiert, dass durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende stellt C-on-H von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen frei.

2. Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. C-on-H ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen.

3. C-on-H ist ferner berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. C-on-H verpflichtet sich nicht den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme zu unterrichten, dies erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Deaktivierung / Löschung des Banners.

4. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass C-on-H die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.

5. C-on-H fühlt sich den ICC Richtlinien zur Praxis der Werbe- und Marketingkommunikation, einzusehen unter (http://www.icc-deutschland.de, ICC Marketing- und Werbekodex), verpflichtet. Werbung, die gegen diese Richtlinien verstößt, wird C-on-H aus dem Angebot nehmen. Absatz 3 gilt entsprechend.
§ 5 Entgelte
1. Der Werbetreibende zahlt für ausgewählte Werbemaßnahmen einen der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis. Unter http://www.embli.net/index.php/konditionen.html ist die geltende Preisliste einsehbar.

2. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung je nach Art der gewählten Option auf Basis des gewählten Pakets.

3. Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Freischaltung des Banners. Die Entgelte sind fällig zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

4. C-on-H ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen und wird dies dem Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, Brief oder eMail mitteilen. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Erhöhung bis zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin schriftlich zu widersprechen.

5. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Werbetreibende der Erhöhung, so ist C-on-H berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Erhöhungstermin zu kündigen.
§ 6 Rabattierungen und Stornierungsfristen sowie Werbeagenturkonditionen
1. Rabatte können gesondert, auf Anfrage vereinbart werden, bzw. sind der Preisliste zu entnehmen.

2. Stornierungen von Werbepaketen müssen schriftlich erfolgen. Letzte Stornierungsmöglichkeit ist der 7 Tag nach Schaltungsbeginn. Für Stornierungen wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages fällig.

3. Konditionen für Werbeagenturen sind ebenso der aktuellen Preisliste zu entnehmen, bzw. können auf Anfrage vereinbart werden.
§ 7 Gewährleistung
1. Bei allen Werbemaßnahmen schuldet C-on-H nur die ordnungsgemäße Platzierung der Werbung auf EMBLI.NET, steht jedoch nicht für den Eingang oder Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme ein.

2. Werden Werbemaßnahmen gleich welcher Art zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet, so ist C-on-H berechtigt und verpflichtet, die Maßnahme innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt.

3. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Im Übrigen leistet C-on-H Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.    C-on-H ist zur Nachbesserung berechtigt.

5. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch C-on-H zu.
§ 8 Haftung
1. C-on-H haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem von ihr beauftragten Dienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.

2. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet C-on-H nicht, soweit nicht der Schaden in den Bereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt.

3. Ebenso wird eine Haftung für von C-on-H nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden ausgeschlossen.

4. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend beschränkt, dass eine Haftung nur besteht, wenn der Werbetreibende sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

2. Der Werbetreibende wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass C-on-H ihre Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. C-on-H ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist. Es sind ebenso die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Diese können unter http://www.embli.net/index.php/datenschutzbestimmungen.html eingesehen werden.
§ 10 Sonstiges
1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.

2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Erfüllungsort ist Würzburg.

3. Ist der Werbetreibende Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

4. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Stand: 09.09.2009